Bauingenieurbüro

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)

Seit 1998 gilt die Baustellenverordnung. Nach dieser sind Bauherren verpflichtet, bei gleichzeitigen Arbeiten mehrerer Firmen auf einer Baustelle eine Koordination dieser Unternehmer hinsichtlich der Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz durchzuführen.

Die Leistungen des SiGe - Koordinators beginnen bereits in der Planungsphase. Dabei wird zu Schwerpunkten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes in Bezug auf spätere Wartungs- und Unterhaltungsmaßnahmen am geplanten Bauwerk ebenso beraten, wie zu Besonderheiten des Arbeitsschutzes auf der späteren Baustelle. Die gefunden Lösungen sind in die Ausführungsplanung und Ausschreibung zu integrieren. Weitere Aufgabe ist die Erstellung eines SiGe - Planes für die Baustelle, welcher Aussagen zu gegenseitigen Beeinflussung der Gewerke auf der Baustelle und zur Notwendigkeit und Dauer besonderer Schutzmaßnahmen zusammenfasst und auf der Baustelle aushängt.

Während der Ausführung einer Baumaßnahme kontrolliert der Koordinator die Einhaltung des SiGe - Plans und einschlägiger Arbeitsschutzvorschriften und unterstützt diesbezüglich die Bauleitung.

Bei der Überprüfung, ob für Ihr Vorhaben ein Koordinator bestellt werden muss, beraten wir Sie gern.

web (2)